Kosten
Ich biete Kindern & Jugendlichen (in der Regel im Alter von 3-21 Jahren) unter Einbindung der Eltern/ Bezugspersonen, in meiner Privatpraxis die Möglichkeit einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (siehe Therapeutische Angebote).
Die Kostenträger Privatversicherung / Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten. Je nach Vertragsvereinbarung mit Ihrer Versicherung kann es zu einer Selbstbeteiligung an den Kosten kommen.
Die Leistungen gemäß aktueller GOÄ/GOP werden mit dem 2,3-fachen Regelgebührensatz berechnet. Dies entspricht für die Ziffer 812a (Psychotherapeutische Kurzzeittherapie TP, 50 Minuten) 134,06€.
Bei Umwandlung in eine Langzeittherapie wird ebenfalls der 2,3-fache Regelgebührensatz berechnet, die Ziffer 861 (Einzelbehandlung, TP, 50 Minuten) 92,50€ plus die Ziffer 801a (Erhebung des aktuellen psychischen Befundes) 33,52€, insgesamt 126,02€.
Hinzukommen i. d. R. Kosten für Sprechstunde/Probatorik, mehrfache Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, Berichte an den/ die Gutachter*in, Schreibgebühren, Telefonberatung, Erhebung einer biografischen Anamnese usw. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, zu welchem Anteil die Kosten übernommen werden. Die Kosten, die in Rechnung gestellt werden, jedoch von der Versicherung nicht übernommen werden, tragen Sie selbst.
Der Gebührensatz für psychotherapeutische Leistungen kann sich im Verlauf der Therapie aufgrund gesetzlicher Gebührenveränderung steigern.
Für gesetzlich Versicherte besteht derzeit leider KEINE Möglichkeit eine Therapie bei mir zu beginnen. Das Prozedere "Antrag auf Kostenerstattung" hat sich in den letzten Jahren sehr verkompliziert, der Aufwand, die Bearbeitungszeiten, Ablehnungen, Widerspruchsverfahren, usw. sind für alle Beteiligten sehr anstrengend, zeitintensiv und meist frustrierend, da es häufig zu Ablehnungen kommt.
Sie haben die Möglichkeit, als Selbstzahler*in die Kosten vollständig privat zu übernehmen.
Beratungsgespräche/Sprechstunde (siehe Therapeutische Angebote), ohne folgende Therapie werden ebenfalls nach GOP/GOÄ 2,3-fachen Regelgebührensatz berechnet (134,06€ á 50 Minuten).
Kunsttherapie (siehe Therapeutische Angebote) biete ich für jedes Alter an. Die Kosten (exklusive Material) orientieren sich ebenfalls an der GOP/GOÄ 2,3-fachen Regelgebührensatz (134,06€ á 50 Minuten). Die entstehenden Materialkosten werden individuell besprochen, je nach Verbrauch. Die Kunsttherapie ist eine Selbstzahler*innen- Leistung. Es gibt einige wenige Versicherungen, die einen Kostenanteil erstatten, klären Sie gerne vorab, ob Ihre Versicherung sich an den Kosten beteiligt.
